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Mittwoch, 4. August 2010

Altes Nassauisches Gesetz aus dem Jahre 1721

Schullehrer sollen mindestens 20 Jahre alt sein,
richtig lesen und mit geläufiger Hand schreiben können.
Sie sollen die Anfänge der Rechenkunst verstehen,
Psalmen und die meisten geistlichen Lieder singen können
und in den Gründen der christlichen Lehre wohl unterrichtet sein.

Bei der Wahl zum Lehrer sollten nicht allein
der Verstand ausschlaggebend sein,
sondern auch die Eigenschaften des Herzens
und die Reinheit der Sitten.

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